Gleichstellung im MPIKG
Die Gleichstellungsbeauftragte ist dafür zuständig, die Chancengleichheit für alle Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und sexueller Orientierung zu fördern und Diskriminierungen jeglicher Art entgegenzuwirken. Sie hat eine beratende und unterstützende Funktion bei der Entwicklung einer institutsspezifischen Gleichstellungsstrategie und bei der Überwachung der Umsetzung des Gleichstellungsplans. Sie soll an allen gleichstellungsrelevanten Prozessen beteiligt werden: personelle, organisatorische und soziale Maßnahmen, die die Chancengleichheit betreffen. Im Falle von sexualisierter Diskriminierung und Belästigung ist sie die erste vertrauliche Ansprechpartnerin am Arbeitsplatz.